AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CZIHAL GUMMI & KUNSTSTOFF
Fassung 01/2018
Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Harald Czihal, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Czihal Gummi & Kunststoff, Zeppelinstrasse 6; 91187 Röttenbach und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, folglich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Czihal Gummi & Kunststoff weist ausdrücklich daraufhin, dass keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden.

§ 1 Allgemeines

a) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

b) Vertragsschluss

Die Darstellung des Sortiments  von Czihal Gummi & Kunststoff ist freibleibend und unverbindlich. Czihal Gummi & Kunststoff fertigt auf Wunsch des Kunden auch kundenspezifische Teile an, sofern gewünscht, auch aus Materialien des Kunden. Der Kunde kann per Online-Formular, E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch eine unverbindliche Anfrage stellen. Czihal Gummi & Kunststoff erstellt dem Kunden daraufhin ein verbindliches Angebot. Czihal Gummi & Kunststoff ist 14 Tage an das Vertragsangebot gebunden. Binnen dieser Zeit kann der Kunde das Angebot per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich annehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen Czihal Gummi & Kunststoff und dem Kunden zustande. Czihal Gummi & Kunststoff wird dem Kunden im Anschluss den Vertragsschluss noch einmal schriftlich bestätigen. Änderungswünsche des Kunden können nur bis zum Vertragsschluss berücksichtigt werden.

c) Artikelbeschreibungen

Die in unseren Werbemitteln enthaltenen Beschreibungen, Bezugnahmen auf technische Normen, technische Daten sowie Abbildungen sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar, soweit dies nicht vertraglich vereinbart wurde.

§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen

Czihal Gummi & Kunststoff ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen entstehen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Czihal Gummi & Kunststoff nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Czihal Gummi & Kunststoff nicht zu vertreten. Sie berechtigen Czihal Gummi & Kunststoff dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Czihal Gummi & Kunststoff vom Vertrag zurücktreten. Czihal Gummi & Kunststoff verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Czihal Gummi & Kunststoff nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 3 Zahlung

a) Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro exklusive der zum Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Czihal Gummi & Kunststoff in Nürnberg vereinbart wird. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich der separat angegeben Versandkosten. Von uns gelieferte Verpackungen nehmen wir nach Gebrauch kostenfrei zurück.

b) Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, erhält er 2 % Skonto vom Warenwert.

c) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei Czihal Gummi & Kunststoff eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Czihal Gummi & Kunststoff zudem vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Czihal Gummi & Kunststoff kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und aus demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Czihal Gummi & Kunststoff. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Czihal Gummi & Kunststoff ab, diese Abtretung nimmt Czihal Gummi & Kunstoff hiermit an.  Im Falle einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gilt Czihal Gummi & Kunststoff als Hersteller der neuen Sache. Czihal Gummi & Kunststoff steht in diesem Fall das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zu. Die Höhe des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Waren.

Der Kunde hat das Recht zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Er ist dabei berechtigt die Forderungen von seinen eigenen Kunden einzuziehen. Der Kunde tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an Czihal Gummi & Kunststoff ab, diese Abtretung nimmt Czihal Gummi & Kunstoff hiermit an. Die Forderungen dienen in demselben Umfang der Sicherung der Forderung von Czihal Gummi & Kunststoff wie die Vorbehaltsware selbst. Bei der Veräußerung von Waren, an denen Czihal Gummi & Kunststoff Miteigentum hat, gilt die Sicherungsabtretung nur in der Höhe des Miteigentumsanteils. Wird die Vorbehaltssache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Czihal Gummi & Kunststoff unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Czihal Gummi & Kunststoff berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen bzw. die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In der Rücknahme der Kaufsache liegt stets auch ein Rücktritt vom Vertrag. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, hat der Kunde dies seinen eigenen Kunden unverzüglich mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Materialien und Informationen herauszugeben.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist Czihal Gummi & Kunststoff auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 5 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch

Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen. Abweichungen der Ware, insbesondere Abweichungen von Mustern oder vorausgegangenen Lieferungen, unterfallen im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-/EN-Normen, nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über.

c) Nacherfüllung

Im Falle eines Mangels leistet Czihal Gummi & Kunststoff nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert Czihal Gummi & Kunststoff endgültig die Nacherfüllung, so hat der Kunde bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungennach seiner Wahl Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

d) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

e) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet Czihal Gummi & Kunststoff nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

f) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang.

g) Rügeobliegenheit

Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gelten §§ 377 ff. HGB. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 6 Haftung

a) Haftungsausschluss

Czihal Gummi & Kunststoff sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Auch im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet Czihal Gummi & Kunststoff nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Urheberrechte

a) Urheberrechte von Czihal Gummi & Kunststoff und Lizenzerteilung

Die Inhalte der Entwürfe, Zeichnungen und anderer Unterlagen, die Czihal Gummi & Kunststoff dem Kunden aushändigt, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind geistiges Eigentum von Czihal Gummi & Kunststoff. Czihal Gummi & Kunststoff überträgt dem Kunden mit Aushändigung der Unterlagen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist.  Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von Czihal Gummi & Kunststoff.

b) Schutzrechte Dritter, Freistellung

Sofern Czihal Gummi & Kunststoff Waren nach Vorgaben des Kunden fertigt, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Czihal Gummi & Kunststoff von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Untersagen Dritte unter Berufung auf Ihre Schutzrechte die Fertigung der vom Kunden bestellten Ware, stellt Czihal Gummi & Kunststoff die Fertigung unverzüglich ein ohne dass deswegen Ansprüche des Kunden gegen Czihal Gummi & Kunststoff gestellt werden können. Viel mehr behält sich Czihal Gummi & Kunststoff im Falle des Verschuldens des Kunden Schadenersatzansprüche vor.

§ 8 Versuchsteile und Fertigungsvorrichtungen

Die Kosten für Werkzeuge und Formen sowie die Anfertigung von Versuchsteilen gehen zu Lasten des Kunden.

Die Eigentumsrechte an Werkzeugen und Formen, die zur Fertigung der vom Kunden bestellten Ware erforderlich sind, richten sich nach jeweiligen Vertragsvereinbarungen. Unabhängig von den Eigentumsrechten verpflichtet sich Czihal Gummi & Kunststoff, sofern nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist, die Fertigungsvorrichtungen 2 Jahre ab der letzten Fertigung aufzuheben. Die Kosten für Wartung und Pflege der Fertigungsvorrichtungen während dieser Zeit trägt der Kunde.

§ 9 Vom Kunden einzubringende Materialien

Bringt der Kunde gemäß der Vertragsvereinbarung eigene Materialien in die Produktion der von ihm bestellten Ware ein, hat er diese in der vereinbarten Menge, im Zweifel mit einem angemessenen Überschuss für etwaigen Ausschuss, mangelfrei auf eigene Gefahr und auf seine Kosten zur Produktionsstätte zu liefern. Hält der Kunde sich nicht an diese Vereinbarung, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten.

§ 10 Datenschutzbestimmungen

Czihal Gummi & Kunststoff weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), von Czihal Gummi & Kunststoff zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Geschäftssitz Czihal Gummi & Kunststoff in Nürnberg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Als Erfüllungsort wird, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, der Geschäftssitz von Czihal Gummi & Kunststoff in Nürnberg vereinbart.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.